Am Montag, 20.04., ist eine neue Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach in Kraft getreten. Sie gilt bis 31.10.2026 und beinhaltet das Verbot von Rauchen und jeglichem Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich.
Genaueres könnt ihr der Verordnung selbst entnehmen:
Waldbrandverordnung




